Dispute Resolution
Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt auf internationalen Schiedsverfahren.
Wir sind als Parteivertreter und Schiedsrichter unter allen namhaften institutionellen Schiedsordnungen ((u.a., ICC, PCA, ICSID, LCIA, ICDR, SCC, CEAC, DIA, DIS, FIA, SIAC, SCAI, UNCITRAL, VIAC und WIPO) sowie in ad-hoc Schiedsverfahren tätig.
Unsere Schiedsverfahren unterliegen einer Vielzahl von Rechtsordnungen und haben ihren Sitz in einer Vielzahl von Ländern, z.B. Algerien, Armenien, Bosnien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, die Niederlande, Nigeria, Polen, Österreich, Qatar, Rumänien, Russland, Serbien, Südafrika, Südkorea, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, und Zypern.
Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir Sachverhalte aufgrund unserer eigenen Erfahrung aus der Sicht des Parteivertreters, des Schiedsrichters, des Rechtsexpertens und der Schiedsinstitution beurteilen können. Anders ausgedrückt: Wir kennen alle Perspektiven, um Verfahren erfolgreich zu führen.
In jedem Mandat und zu jeder Zeit beraten wir unsere Mandanten interessensorientiert, effizient und zielführend.
Unsere umfassende schiedsrechtliche Expertise hat sich in zahlreichen Publikationen namhafter Verlage niedergeschlagen. Hierzu gehört u.a. der von Jan Heiner Nedden, M.M. mit herausgegebene Praxiskommentar zur ICC-SchO und DIS-SchO.
Darüber hinaus lehren wir an führenden Universitäten im In- und Ausland (u.a. der Bucerius Law School, der Humboldt Universität zu Berlin und der New York University Paris/New York).
Wir verfügen über besondere Erfahrung in den Bereichen Baurecht und Energiewirtschaft, Kauf- und Handelsrecht sowie in Kartellschadensersatzprozessen einschließlich Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes und der Zwangsvollstreckung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Gerichtspraxis liegt in der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche.
Auch hier profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung als Schiedsrichter und der Perspektive des Entscheiders.
Wir werden regelmäßig von renommierten internationalen Kanzleien und deutschen Kollegen als prozessuale Berater bzw. Co-Counsel in Gerichtsverfahren hinzugezogen.
Unsere Erfahrung und Expertise ermöglicht uns, das jeweils geeigneteste ADR-Verfahren auszuwählen und im Interesse unserer Mandanten zu gestalten und anzuwenden.
Wir verfügen über besondere Erfahrung mit komplexen DAB (Dispute Adjudication Board)-Verfahren (u.a. in den Bereichen on-shore und off-shore).
Aufgrund unserer exzellenten internationalen Reputation werden wir regelmäßig als Experten zu ausgewählten Rechtsfragen in Verfahren vor ausländischen Gerichten benannt, u.a. vor New Yorker Gerichten als auch in mehreren koreanischen Gerichtsverfahren.