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Unsere Expertise
Angesichts der Vielzahl unserer Mandate in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten verfügen wir über besondere Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im Internationalen Privatrecht wie etwa den Rom-Verordnungen und dem EGBGB.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Internationalen Zivilverfahrensrecht liegt in der Vollstreckung von Schiedssprüchen und Urteilen nach der New York Convention, der EUGVVO (Verordnung (EU) 1215/2012) oder dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in Spezialfragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts, z.B. bei internationalen Zustellungen, wie etwa nach der EuZVO (Verordnung (EU) 1393/2007), bei der Beweisaufnahme in internationalen Verfahren und bei der Rechtshilfe durch ausländische Gerichte.