Investitionsschutzrecht

Wir sind Experten im Bereich des Investitionsschutzrechts.

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Unsere Expertise

Wir beraten Staaten und Investoren zum völkerrechtlichen Investitionsschutz (u.a. der Vertrag über die Energiecharta (ECT), bilaterale Investitionsschutzverträge) und sind als Parteivertreter in Investitionsschiedsverfahren tätig (ICSID, ICC, SCC, UNCITRAL).

Zudem entscheiden wir Streitigkeiten in diesem Bereich als Schiedsrichter.

Darüber hinaus werden wir als Experten zu ausgewählten völkerrechtlichen Fragestellungen benannt (z. B. Immunität, Lump sum agreements).

In den Jahren 2013 bis 2019 war Dr. Inka Hanefeld von der Bundesrepublik Deutschland für die ICSID-Schiedsrichterliste nominiert und hat zahlreiche Mandate in Investitionsschiedsverfahren als Schiedsrichterin sowie Mitglied von ICSID-Annulierungskomittees wahrgenommen.

HANEFELD Rechtsanwälte